In Zeiten stets steigender Energiepreise durch knapper werdender fossiler Brennstoffe sowie vermehrten CO2 Emissionen ist die sinnvolle, also sparsame, Verwendung von Energie von eminenter Wichtigkeit. Diverse finanzielle Fördermöglichkeiten bei Maßnahmen zur Renovierung von Gebäuden, aber auch bei Neubauten, verlangen nach einem Gutachten.
Hier werden an die Ausführung dieses Gutachtens sowie an die ausstellende Fachkraft Mindestanforderungen gestellt.
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Auch zu diesem Zweck werden Energieberater tätig.
Die Berufsbezeichnung „Energieberater“ ist nicht geschützt, was zunächst bedeutet, dass jeder diesen Titel tragen kann. Allerdings bieten verschiedene Bildungsträger, Fach- und Berufsverbände wie z. B. Industrie und Handelskammern, Handwerkskammern, Innungen, Ingenieur bzw. Architektenverbände Maßnahmen zur Weiterbildung mit dem Zweck an, eine staatliche Anerkennung des Abschlusses zu erhalten. Dieser Abschluss berechtigt dann zu staatlich geförderte Beratungsleistungen sowie zu der Ausstellung des Energieausweises.
Bei dem Energieberater handelt es sich also, im günstigsten Fall, um einen geprüften Fachmann, z. B. einen Architekten, Bauingenieur, oder Heizungs-Sanitärfachmann der durch diese Fortbildung eine ausgiebige und effiziente Beratung durchführt, die zur Inanspruchnahme staatlicher Zuschüsse führen kann.
Zunächst wird von mehreren Trägern, wie der Verbraucherzentrale, Kommunen und Verbände eine Erstberatung angeboten. Hier erhält der Ratsuchende grundlegende Informationen zur Energieberatung.
Bei dieser “Energieberatung vor Ort“ wird der Energieberater zunächst die Ist-Situation aufnehmen und nach der Auswertung Vorschläge zur Energieeinsparung sowie zu der Erlangung staatlicher Zuschüsse Vorschläge unterbreiten. Die Beratung vor Ort kann stattfinden durch den Gebäude-Energieberater. Hierbei wird nach Ermittlung des
” Ist-Zustandes” verschiedene Sanierungsvarianten besprochen und ein Kostenrahmen unter Berücksichtigung staatlicher Fördermöglichkeiten erstellt. In der Regel wird auch durch den Gebäude-Energieberater, der Gebäude jeder Größe und Beschaffenheit prüft, der Energiepass ausgestellt.
Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit benötigt der Energieberater- je nach Aufwand der Untersuchung- auch diverse technische Hilfsmittel wie Wärmebildkamera und Messgeräte zur Ermittlung des Stromverbrauchs. Energieberater sind Fachleute des Handwerks bzw. technische Fachleute die zu dieser Dienstleistung durch Aus- und Weiterbildung befähigt sind. Die Verdienstmöglichkeiten sind sehr gut, hier kann – je nach Dienststellung – mit Bezügen von ca. 40.000 Euro Jahresgehalt gerechnet werden. Hier wird es entscheidend darauf ankommen, ob und bei wem der Energieberater angestellt ist. Diese Tätigkeit lässt sich natürlich auch auf selbstständiger Basis ausüben.
Durch den wachsenden Bedarf an Energieberater sind die Zukunftsaussichten besonders gut, denn auch wenn dieser Beruf noch quasi in den Anfängen steht, ist vorstellbar, dass immer mehr Baumaßnahmen für ihre Genehmigung von einer qualifizierten Energieberatung abhängig gemacht werden.
Besonders interessant – neben der Einsparmöglichkeiten durch rationellen Einsatz von Heizkörper und Wärmedämmung wie Außenisolierung des Gebäudes, Dachisolierung- ist auch die Möglichkeit auf das Zurückgreifen nach erneuerbare Energien.
Hier gibt es eine Vielzahl von Varianten, von der Gewinnung von Energie durch Sonnenkollektoren über den Austausch der Heizungsart mit modernen Feuerrungsmechanismen um nur einige zu nennen.
Die Erwartung an einen kompetenten Energieberater ist die ständige Weiterbildung, die auch durch die entsprechenden Bildungsträger angeboten werden. Zur Durchführung von Energiesparmaßnahmen können Sie hier Handwerker finden.
Author:JK, refer.de
Bild:Ingo Bartussek – Fotolia.com
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